Maria Eichhorn Aktiengesellschaft

2021:Juni // Anne Marie Freybourg

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06-2021

Als die Information über die Nachrichtenticker ging, dass die Berliner Künstlerin Maria Eichhorn für den deutschen Pavillon in Venedig eingeladen wurde, da fragte ein Journalist, was eigentlich aus der von ihr 2002 gegründeten Maria Eichhorn Aktiengesellschaft geworden ist.

Eine gute Frage, dachte ich mir, kenne ich doch Maria Eichhorn, seitdem sie 1989 am ersten Postgraduierten-Kurs des „Goldrausch Künstlerinnenprogramms“ teilgenommen hatte, das ich damals leitete. Ich begann also die Geschichte dieser Aktiengesellschaft zu rekonstruieren. Als Eichhorn von Okwui Enwezor auf die documenta 11 eingeladen worden war, hat sie als ihren Ausstellungsbeitrag die Gründung einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Enwezor, Bernd Leifeld, Geschäftsführer der documenta GmbH, und Angelika Nollert, damals junge Projektleiterin bei Enwezor, haben dem Projekt zugestimmt, tief in die Schatulle der öffentlichen Finanzierung der documenta gegriffen und der Künstlerin das für die Gründung notwendige Grundkapital von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Mit dem zinslosen Darlehen konnte die Maria Eichhorn AG errichtet und dann gemäß dem Sitz der AG in das Handelsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen werden.

Was war der Grund oder die Absicht von Maria Eichhorn, eine Aktiengesellschaft zu gründen? Zweck der AG soll laut der Satzung sein, dass „das Vermögen unverändert bleibt“. Es soll weder zirkulieren, noch gesteigert werden und kein Mehrwert entstehen. „Geldzirkulation“, „Kapitalakkumulation“, „Mehrwertschöpfung“ und deren Verhinderung sind die entscheidenden Stichworte, die in diesem Projekt als Ausweis der beabsichtigten Kapitalismuskritik dienen.

Um das Projekt besser verstehen zu können, war für mich ein Abstecher zum Aktienrecht notwendig. Ein Gebiet, auf dem ich mich als Kuratorin und Kunstkritikerin bisher nicht auskannte. Und weil es ein spannender Umweg war, zeichne ich ihn hier genauer auf. Es begann mit der Information, dass jeder Bürger, jede Bürgerin eine Aktiengesellschaft errichten kann. Allerdings muss eine AG mit einem Grundkapital von mindestens 50.000 € ausgestattet sein.

Eine AG als Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit ist mit sehr hohen Sicherungsauflagen verbunden, weshalb viele notarielle Schritte zu ihrer Errichtung und zu ihrer Eintragung in das öffentlich einsehbare Handelsregister notwendig sind. Erst nach diesem aufwendigen Vorlauf entsteht eine AG. Das mag Maria Einhorn gereizt haben, denn sie betont immer wieder, dass es ihr wichtig war, sehr genau alle Vorschriften zu befolgen. Aber nach geltendem Aktienrecht bleibt einem als Gründer auch nichts anderes übrig.

Die nächste Frage war natürlich, warum nimmt man als Künstlerin diesen mühevollen und auch kostenintensiven Aufwand in Kauf? Die Idee einer Aktiengesellschaft ist, dass man Beteiligungsanteile an einem Unternehmen an andere ausgeben, sprich verkaufen kann, und mit diesen Einnahmen weitere unternehmerische Aktivitäten finanziert, und zugleich anbietet, dass sich andere an dem Unternehmen der AG beteiligen. Eine AG ermöglicht Kapitalerhöhung, aber auch Eigentumsstreuung. Aktien einer AG verkaufen sich immer dann gut und lösen das Interesse aus, Mitbesitzer zu werden, wenn das Geschäftsmodell vielversprechend ist und die bisherigen unternehmerischen Aktivitäten überzeugen. Das gilt genauso für eine gemeinnützige AG, die beste Absichten verfolgt; auch die guten Absichten müssen überzeugen.

Aber kann man nicht übers Ohr gehauen werden? Als argloser Bürger mag man glauben, dass in einem Rechtsstaat die Ausgabe neuer Aktien durch juristische und wirtschaftliche Überprüfungen recht gut vor betrügerischen Absichten geschützt sei. Doch das Konzept einer Aktiengesellschaft versteht man erst dann wirklich, wenn man begreift, dass ein Aktienangebot nie ein festes Versprechen ist. Weder ein Versprechen auf die Zukunft des Unternehmens noch eine Garantie auf Gewinn. Aktien zu erwerben ist – selbst bei größter Sachkenntnis – eine Sache des Vertrauens wie auch der Hoffnung auf weiterhin kluges und erfolgreiches unternehmerisches Tun.

Aktienangebot und Aktienerwerb sind ein Spiel mit dem Risiko, aber auch ein Agreement über ein auf die Zukunft gerichtetes geschäftliches Tun. Was nicht ausschließt, dass es habgierige Aktienbesitzer, wie z.B. Hedge Fonds, gibt, die ohne Rücksicht und unternehmerische Verantwortung auf sofortige hohe Renditen aus sind. Für viele in Deutschland hat das Stichwort Aktiengesellschaft einen bösen Beigeschmack. Es gab immer wieder AGs, die Aktien an unbedarfte und gutgläubige Bürger verkauft haben und sich dabei ihr Geld aneigneten. Merkwürdigerweise waren dies in zwei eklatanten Fällen Staatsunternehmen.

Wir erinnern uns noch an die frühen 1960er-Jahre und das Versprechen der Volkswagen AG, dass alle Bundesbürger mit dem als „Volksaktie“ bezeichneten Anteilsschein am Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit teilhaben könnten. Oder man denkt an die Telekom, die Mitte der 1990er-Jahre mit Hilfe des „Volks“-Schauspielers Manfred Krug ihre Aktien unters Volk brachten. In den jeweils folgenden Aktienabstürzen verbrannte das Vermögen der sogenannten „kleinen Leute“ wie Zunder.

Aktienhandel ist ein kapitalistisches Spiel von Unternehmertum und Handel, Risiko und Rendite, das es seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts gibt, als die ersten AGs in Europa gegründet wurden. Wirtschaftshistorisch waren sie eine Weiterentwicklung aus den Versicherungen, die einst Handelsleute gegründet hatten, um sich gemeinschaftlich gegen die Risiken des Verlustes ihrer Waren und ihres Kapitals durch Unwetterkatastrophen auf dem Seewege, aber auch gegen Piraterie abzusichern. Interessant, dass der Vorläufer der Aktiengesellschaft eine kluge, solidarische Aktion von Kaufleuten gegen Unglück und gegen Räuber war.

Unternehmerisches Tun, Gewinn, Risikobereitschaft, Vertrauen und Hoffnung sind die Pfeiler des Systems „Aktien­gesellschaft“. Es ist aber vom Gesetz nicht vorgeschrieben, dass eine AG zwingend unternehmerisch aktiv sein muss und sie ist auch nicht auf Profit verpflichtet. Eine AG muss also nicht an dem oben beschriebenen Spiel teilnehmen. Stattdessen kann sie als „stille AG“ errichtet werden. Sie dient dann als sogenannte „Vorratsgesellschaft“, mit der man zu einem späterem Zeitpunkt etwas unternehmerisch beginnen oder die man auch auf unbestimmte Zeit stillstellen kann. Juristen und Wirtschaftsfachleuten sind die vielfältigen Möglichkeiten und Gründe, wie und warum jemand eine Aktiengesellschaft errichtet, selbstverständlich alle bestens bekannt, aber den meisten von uns, den Kunstinteressierten, Kuratoren, Kunstkritikern und Museumsleuten nicht. Deshalb kann uns auch manches Märchenhafte über Aktiengesellschaften erzählt werden.

Will man, wie es von der Künstlerin Maria Eichhorn gewünscht war, verhindern, dass durch eine Aktiengesellschaft „Geldzirkulation“, „Kapitalakkumulation“ und „Mehrwertschöpfung“ entsteht, gibt es im Rahmen des Aktienrechts eine ganz einfache Möglichkeit. Man platziert die AG nicht am Markt und führt sie als „stille AG“. Nichts anderes als genau das hat Maria Eichhorn für ihr documenta-Projekt gemacht. Für die Ausstellung im Kasseler Fridericianum hat sie ihr Projekt dann als Installation aufbereitet und darin die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr genau und lückenlos dokumentiert, die Errichtung der AG per Akteneinsicht en detail offengelegt sowie die 50.000 € Grundkapital ausgestellt.
Solche Kunstprojekte lassen sich der „Institutional Critique“ zurechnen. Die Arbeiten von Hans Haacke sind in diesem Zusammenhang einmal sehr treffend als „symbolische Maschinen“ bezeichnet worden. Der Künstler thematisiert mit Hilfe eines konzeptuellen Ansatzes ein gesellschaftliches Phänomen oder soziales Faktum und wie in einer wissenschaftliche Versuchsanlage fördert das Kunstwerk als symbolische Maschine etwas zutage, deckt auf und macht kenntlich, was vorher so nicht sichtbar und bekannt war.

Eichhorn dagegen versteht ihre documenta-Arbeit, wie sie sagt, als „Ereignis“. Betrachtet man die Konzeption ihrer Arbeit genauer, ist die Gründung der AG zwar ein einmaliges „Ereignis“, aber zusätzlich wird eine langfristig bestehen bleibende Werkform generiert: die Installation. Und im Weiteren wird der in Bibliotheken verbleibende Katalog produziert. Es handelt sich also um eine mehrstufige Werkform: Ereignis, Installation und Surplus-Dokumentation. Welche Erkenntnisse lassen sich mit und aus einer solchen Werkform gewinnen?

Bei der Debatte über die kritischen und radikalen Implikationen der Arbeit wird immer wieder als ganz besonderes Moment hervorgehoben, dass die Aktien der Gesellschaft, die bei der Gründung alleinig von Maria Eichhorn besessen wurden – es hatte also keinerlei Eigentumsstreuung gegeben –, nach Ablauf von wenigen Jahren von ihr an die ­Maria Eichhorn AG übertragen wurden. Das ist aber an und für sich ein ganz normaler, wenn auch weniger häufig praktizierter Übertragungsvorgang. Zudem behauptet Eichhorn in ihrem Begleittext, dass mit diesem Schritt „der Eigentumsbegriff aufgelöst worden“ sei und benennt diesen Schritt immer wieder als einen der Kernpunkte ihrer Arbeit. Das ist aber falsch. Weder Begriff noch Faktum des Eigentums lösen sich mit diesem Schritt auf. Es ist nichts anderes geschehen, als dass das Eigentum an den Aktien von der Gründerin Maria Eichhorn auf die „Maria Eichhorn AG“ übergegangen ist: juristisch gesprochen also von einer natürlichen Person auf eine juristische Person übertragen wurde.

Die intendierte Kapitalismuskritik ist dabei nicht leicht zu entdecken. Bezüglich des Eigentums liegt vermutlich ein Missverständnis oder eine Konfusion der rechtlichen Bedeutung von natürlicher und juristischer Person vor. So etwas kann aus purer Naivität geschehen oder ist ein Trick der Verunklärung. Über das Vermögen und mögliche zukünftige Aktivitäten der AG bestimmt nach dem Gesetz der jeweilige Vorstand der AG; in diesem Falle die Vorständlerin Maria Eichhorn. Die ganze Konstruktion der AG mit ihrem engen Personenkreis kommt mir wie ein „closed circuit“ vor und das Projekt macht den Eindruck eines höchst aufwendig inszenierten Stillstandes. Eines Stillstandes, der für die Form der AG als Vorratsgesellschaft wiederum ganz typisch ist. Aber nun gut: Ohne diese Inszenierung wären viele Details des Aktienrechts und der wirtschaftlichen Funktion der Aktiengesellschaft nicht an das Licht der Kunstöffentlichkeit gekommen.

Zwei Dinge fallen bei der öffentlichen Aufführung der „Maria Eichhorn Aktiengesellschaft“ besonders auf.

Zum einen eine Kleinigkeit: Das Fortbestehen der AG über die Dauer der documenta-Ausstellung hinaus kostet Geld für die vorgeschriebenen Rechtsnachweise. Es fallen, wie man den im Katalog veröffentlichten Papieren entnehmen kann, jährlich Kosten von etwas über 3.000 € an, die in die Kassen von Bundesanzeiger, Rechtsanwälten etc. fließen. Aber man kann einwenden, dass auch Kunstwerke im öffentlichen Raum mit Betriebs- oder Instandhaltungskosten verbunden sind und jeder Brunnen, der einen Stadtplatz bereichert, jährlich Geld kostet.

Zum anderen fällt mir auf, dass ein wichtiger Punkt für eine schlagkräftige Kapitalismuskritik im Unklaren bleibt. Um was genau geht es in dieser Arbeit? Um Eigentum, um Handel, um Geld? Um alternative Verwendungsmöglichkeiten von Geld, um den Finanzmarkt, um den Kapitalismus als System? Um etwas Spezifisches oder um alles? Auch ein kritisches Hinterfragen des Kunstmarktes kann nicht gemeint gewesen sein. Dafür muss man nur auf die Produktionsbedingungen und die Wertentwicklung der Arbeit schauen.

Aus Anlass der documenta 11, mitten im kunstimmanenten Kontext, konnte die AG mit einem Gründungsdarlehen der documenta GmbH entstehen. Das sind komfortable Produktionsbedingungen. Für die Aufbereitung der Idee in eine installative Form erhielt die Künstlerin einen Extrabetrag, wie es als Produktionskostenzuschuss in Ausstellungen üblich ist. Eichhorn konnte damit eine große Installation mit langer Sitzbank, speziellen Displays für die Ausstellung der Akten und Begleitbroschüren sowie den Geldtresor für das zur Schau gestellte AG-Grundkapital herstellen lassen. Die Wertentwicklung der mehrteiligen Arbeit verlief über mehrere Stufen. Durch die Präsentation der Installation auf der documenta wurde sie mit dem documenta-Qualitätslabel ausgezeichnet und erhielt eine geradezu optimale Öffentlichkeit. Diese wurde durch die Kunstkritiken, die den kapitalismuskritischen Ansatz des Projektes hervorhoben, noch gesteigert. Das beinhaltete nicht nur eine sofortige Wertsteigerung im Sinne der Aufmerksamkeitsökonomie, sondern eröffnete auch eine für die Wertentwicklung wichtige langfristige Perspektive, nämlich dass die Arbeit nicht so schnell vergessen wird wie viele andere documenta-Beiträge. Die erreichte immaterielle Wertsteigerung konnte dann in den Folgejahren gehalten werden, da die AG über den Zeitrahmen der documenta hinaus bestehen blieb. Als der installative Teil des Projektes 2007 an das Van Abbe Museum in Eindhoven verkauft wurde, konnte der bisher nur immaterielle Wertzuwachs realisiert werden.

Mit dem Darlehensgeber, der documenta GmbH, war vereinbart, dass im Augenblick des Verkaufs die Summe von 50.000 € zurückfließt. In dem zur Ausstellung 2007 in Eindhoven erschienenen Katalog sind die Absprachen zwischen Museum und Künstlerin darüber, wie die Installation auszustellen ist und dass das Museum die jährlich anfallenden Verwaltungsgebühren für die AG übernehmen muss, ausführlich dokumentiert und transparent gemacht. Überraschenderweise finden sich hingegen keine Angaben zum Kaufpreis. Es bleibt im Dunkeln, wie hoch der realisierte Wertgewinn war. Meine diesbezügliche Anfrage beim Museum wurde bisher noch nicht beantwortet. Auf jeden Fall müssen es 50.000 € gewesen sein. Und eigentlich noch einmal 50.000 €. Diese Geldsumme ist nicht nur das rechtlich vorgeschriebene Grundkapital der nach wie vor bestehenden Maria Eichhorn AG, sondern der Batzen der einhundert 500-Euro Scheine ist der magische Mittelpunkt der Installation.

Durch die Satzung der Maria Eichhorn AG ist zwar eine Gewinnorientierung blockiert, indes ist diese Festlegung als Kritik des Kapitalismus ziemlich schmal und auch als aufrüttelnde Erkenntnis ziemlich schwach. Hätten für eine durchschlagende Kapitalismuskritik nicht andere Möglichkeiten bestanden? Da die grundsätzliche Idee der bürgerlichen Aktiengesellschaft nicht ausschließlich Gewinnorientierung, sondern ebenso die Streuung von Eigentum ist, hätte zum Beispiel auch eine AG zur Förderung und Unterstützung von Künstlern errichtet werden können, an der engagierte Kunstinteressierte sich hätten beteiligen können. Und statt einer vergeblichen Dekonstruktion der Aktiengesellschaft wäre es vielleicht interessanter gewesen, die höchst gefährlichen Finanzinstrumente der neuartigen Derivate, die die modernen Finanzkrisen verursachen, aufs Korn zu nehmen.
Das Resultat meiner Recherche ist: Immerhin weiß ich jetzt viel mehr über Aktiengesellschaften als vorher. Und ich habe sehr viel deutlicher die immensen Schwierigkeiten gesehen, die eine dritte Künstlergeneration nach Hans Haacke, Gordon Matta-Clark, Renée Green, Adrian Piper u.a. bewältigen und lösen muss. Für sie ist es bedeutend schwieriger, den künstlerischen Ansatz der „Institutional Critique“ und die Möglichkeiten der Kapitalismuskritik weiterzuentwickeln, der Kritik mit klugen Konzeptionen Neues zu entlocken. So bedauerlich es ist: Heute gerät ein solches künstlerisches Anliegen schnell in den Sinkflug der immer gleichen Wiederholung einer in sich selbst drehenden, selbstbezüglichen Re­dundanz – oder tappt in die Falle pädagogischer Belehrung. Dass die Arbeiten von Maria Eichhorn und ähnlich arbeitenden Künstlern kaum noch außerhalb des Kunstkontextes entstehen, hat etwas Fatales. Sie sind sofort eingespeist in die expandierende Ökonomisierung des Kunstbetriebes, sind „imbedded“ in das System des Kaufens und Verkaufens von Kunst. Fast könnte man die daran teilnehmenden Künstler als Opfer des Systems bedauern.17. Mai 2021
 
Illustration: 5-DM-Schein von 1961–ca. 1992, Rückseite Eichenbaltt, Collage: von hundert
„Maria Eichhorn Aktiengesellschaft“, Detail, Foto: Werner Maschmann, © Maria Eichhorn / VG Bild-Kunst, Bonn 2021